Seit Januar 2025 bietet ZIM verbesserte Förderbedingungen, vor allem für junge und kleine Unternehmen sowie Einsteiger in den Innovationsbereich. Zum Beispiel sind jetzt bis zu 35 % der Personalkosten in Forschungs- und Entwicklungsprojekten förderfähig, und der Transfer von Forschungsergebnissen wird stärker durch Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt – etwa bei Zulassungsverfahren in der Medizintechnik. Die Antragsfrist für solche Dienstleistungen wurde von 12 auf 18 Monate verlängert.
Die maximalen förderfähigen Kosten wurden deutlich erhöht: Bei Einzelprojekten auf 690.000 €, bei Kooperationsprojekten auf 560.000 € pro Unternehmen und 280.000 € für beteiligte Forschungseinrichtungen. Insgesamt sind bis zu 3 Mio. € Förderung pro Projekt möglich. Die Zuständigkeiten der Projektträger wurden teilweise neu verteilt – der VDI/VDE betreut nun Einzelprojekte, Netzwerke und Machbarkeitsstudien, während die AiF Projekt GmbH Kooperationsprojekte verantwortet.
ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren hervorbringen, mit nachweisbarem Innovationsgehalt und guten Marktchancen. Unternehmen können dabei als Einzelakteure, in Kooperationen oder als Teil von Innovationsnetzwerken agieren. Auch internationale Partnerschaften werden unterstützt. In allen Projektphasen gibt es eine kostenfreie Beratung durch die Projektträger.
Weitere Informationen zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) finden Sie hier.