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Verbesserte Forschungszulage stärkt auch Innovationsstandort Thüringen

30.01.2026

Die seit Anfang 2026 geltenden Verbesserungen der steuerlichen Forschungszulage eröffnen Unternehmen neue Chancen für Forschung und Entwicklung – und setzen zugleich wichtige Impulse für den Innovations- und Wirtschaftsstandort Thüringen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren von höheren Förderbeträgen und deutlich weniger Bürokratie.

Zentraler Bestandteil der Reform ist die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen auf bis zu 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr. Damit können KMU eine Förderquote von 35 Prozent und eine maximale Forschungszulage von bis zu 4,2 Millionen Euro erreichen. Gerade für forschungsaktive Betriebe im produzierenden Gewerbe, im Maschinenbau sowie in technologieorientierten Branchen bietet dies zusätzliche finanzielle Spielräume für Innovationsprojekte.

Ein weiterer Vorteil ist die Vereinfachung der Antragstellung: Unternehmen können neben Personalaufwendungen, Fremdleistungen und Abschreibungen nun pauschal 20 Prozent Gemeinkosten geltend machen. Dies reduziert den Nachweisaufwand erheblich und erleichtert insbesondere kleineren Unternehmen den Zugang zur Förderung. Für forschende Inhaber von Personenunternehmen gilt zudem ein neuer kalkulatorischer Stundensatz von 100 Euro für eigene FuE-Leistungen.

Die Forschungszulage ist branchen- und technologieoffen ausgestaltet und eignet sich damit auch für vielfältige Innovationsvorhaben in Thüringen – von der Weiterentwicklung bestehender Produkte und Prozesse bis hin zu neuen digitalen oder nachhaltigen Lösungen. Die Förderfähigkeit von Projekten wird im Vorfeld durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geprüft.

Weitere Informationen zur Forschungszulage und zur Antragstellung finden Unternehmen unter www.bescheinigung-forschungszulage.de